Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenverkehrsbehörde
Voraussetzungen
- Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen in der Regel keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Kleinwüchsige Personen können Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen
-
Ausnahmegenehmigung ermöglicht gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit
- Parkuhr oder
- Parkscheinautomat
-
Ausnahmegenehmigung ist gültig für das ganze Bundesgebiet
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Typisierung
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