Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
Verfahrensablauf
Schreiben Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. Zahlen Sie die Gebühren.
An wen muss ich mich wenden?
untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren mindestens 50 €
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:- Kosten der Bauausführung
- Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
Welche Fristen muss ich beachten?
- Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
-
Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: neinWas sollte ich noch wissen?
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – Baugenehmigung
Bei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
Die für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden sie hier:
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – Baugenehmigung
Kurztext
- Antrag auf Verlängerung einer Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage
- Antrag während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
Urheber
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung in Sachsen-Anhalt
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung in Sachsen-Anhalt
Typisierung
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