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Elektronische Erreichbarkeit
Im Sinne des § 9 EGovG LSA: Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für die formlose Kontaktaufnahme zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Anträge oder Schriftsätze, die aus rechtlichen Gründen der Schriftform bedürfen, nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte eine per E-Mail eingehende Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax
oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
Weitere Informationen zur elektronischen Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte unseremImpressum.




