Paediatric and adolescent medical service
Amtsärztliche Schuleingangsuntersuchung
Die Amtsärztliche Einschulungsuntersuchung wird bei Kindern ca. 12 - 18 Monate vor der Schulpflicht durchgeführt. Gemäß dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§ 37 Abs. 2 SchulG LSA; GVBI.LSA S. 68 vom 22.02.2013) handelt es sich um eine verpflichtende Untersuchung. Sie dient aus ärztlicher Sicht zur Feststellung der altersgerechten Entwicklung.
Die Untersuchung ist weiterhin geregelt im § 9 Abs. 2 des Gesundheitsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt (GDG LSA;GVBI. LSA S.1023 vom 2111.1997) sowie im § 34 Abs. 11 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG; BGBI. I S. 1045 vom 20.07.2000)
Eltern sowie Schulen erhalten eine individuelle Beratung über eventuelle Förderprogramme.
Zu den Untersuchungen mitzubringen sind:
- das gelbe Untersuchungsheft
- der Impfausweis
- der ausgefüllte Elternfragebogen
Amtsärztliche Untersuchung während der Schulzeit (3. und 6. Klasse)
Die Amtsärztliche Untersuchung für die dritten und sechsten Klassen erfolgt auf Grundlage folgender Gesetzgebungen:
- § 9 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen Anhalt (GDG LSA; GVBI. LSA S. 1023 vom 21.11.1997)
- § 38 Schulgesetz des Landes Sachsen Anhalt (SchulG LSA; GVBI. LSA S. 68 vom 22.02.2013)
- Verordnung über schulärztliche Untersuchungen vom 29.08.2000
Die Untersuchung ist verpflichtend.
Zu den Untersuchungen mitzubringen sind:
- der Impfausweis
- der ausgefüllte Elternfragebogen
Sonstige Schwerpunkte
- Schulsportbefreiung
- Sonderbeförderung
- Impfberatung / Impfprojekte
- Bearbeitung von Anträgen für integrative Betreuung
Schuleingangsuntersuchungen für das Jahr 2025 im Salzlandkreis
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Fachdienstes Gesundheit wird im Untersuchungsjahr 2024 für die Einschulung 2025 auf Grund des weiterhin bestehenden Arztmangels bis Dezember 2024 nicht alle der künftigen Schüler und Schülerinnen untersuchen können.
Zeitlich wird es nicht möglich sein, die zukünftigen Einschüler der Stadt Bernburg und Ortsteile zu untersuchen, die 2025 eingeschult werden sollen.
Im Januar 2025 beginnen die Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2026/2027.
In dieser Ausnahmesituation ist die Schulaufnahme trotz fehlender Schuleingangsuntersuchung möglich, sofern die aufnehmenden Grundschulen das nach ihrer Beurteilung befürworten.
Standort der Schuleingangsuntersuchung:
Nach Terminvergabe
