Happy family on summer walk
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Juvenile court assistance

Main tasks

  • 1. Tätigwerden nach dem Jugendgerichtsgesetz

    Vorverfahren

    • Prüfung und Erstgespräche zur Straftat mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden;
    • Unterbreiten gezielter pädagogischer Hilfen;
    • Prüfen und Anregen, inwieweit eine außergerichtliche Einigung – z.B. durch Täter-Opfer-Ausgleich oder durch Konfliktschlichtung, zu fördern ist;
    • Erarbeiten einer Stellungnahme zur Entwicklung, Straftat, Tatmotivation und Sanktion;
    • Anregung hinsichtlich des Erstellens von Gutachten mit entsprechender Begründung.

    Hauptverfahren

    • Teilnahme an der Gerichtsverhandlung;
    • Mündliche Stellungnahme zur derzeitigen Situation des Beschuldigten und Unterbreiten eines Vorschlages zur festzusetzenden Strafe in der Gerichtsverhandlung.

    Nach der Hauptverhandlung

    • Nachbesprechen der Hauptverhandlung mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden und seinen Bezugspersonen;
    • Überwachen und Hilfestellungen geben bei den festgesetzten richterlichen Weisungen und Auflagen;
    • Pädagogische Begleitung während des Strafvollzuges, Arrestes oder der Unterbringung in einer Fachklinik;
    • Hilfestellung bei der Wiedereingliederung/Resozialisierung von gefangenen Jugendlichen/Heranwachsenden.
    • Überwachen und Hilfestellungen geben bei den festgesetzten richterlichen Weisungen und Auflagen (u. a. Erbringung von Arbeitsleistungen, Sozialer Trainingskurs, Verkehrserziehungskurs, Täter-Opfer-Ausgleich)

    Sonstige Angaben

    • Formlose Betreuung von Jugendlichen/Heranwachsenden in aktuellen Krisensituationen;
    • Durchführen von fachspezifischen Weiterbildungen, Fortbildungsveranstaltungen und Informationsveranstaltungen.
  • 2. Bearbeitung der Meldungen von Schulpflichtverletzungen

    • Prüfen der Meldungen, inwieweit pädagogische Maßnahmen im Hinblick auf die begangenen Schulpflichtverletzungen angeboten bzw. angenommen worden sind und somit vom Festsetzen eines Bußgeldes abgesehen werden kann;
    • Zusammenarbeit mit den Schulen und den Schulsozialarbeitern;
    • Hilfestellung bei der Vermittlung in alternative Beschulungsformen.


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