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Food monitoring

Das oberste Ziel der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefahren und Gesundheitsschädigung sowie der Schutz des Menschen vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakwaren.

Der Lebensmittelüberwachung unterliegen folgende Aufgaben:

  • Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

    Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche relevante Änderungen zu melden. Dies gilt für alle Betriebe der Verarbeitung, Produktion oder des Vertriebs von Lebensmitteln und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

    Senden Sie das Formular ausgefüllt an den Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises.

  • Unternehmen gemäß § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung registrieren lassen

    Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis im Salzlandkreis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen sind vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit in der Pflicht, dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Senden Sie das Formular ausgefüllt an den Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises.

  • Überwachung registrierter und zugelassener Betriebe

    Betriebe, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände (z. B. Textilien, Spielzeug, Essgeschirr) oder Tabakerzeugnisse produzieren oder in Verkehr bringen, unterliegen der Lebensmittelüberwachung.

    In den Betrieben werden risikoorientiert planmäßig und anlassbezogen amtliche Kontrollen und Probeentnahmen durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen grundsätzlich unangekündigt.

    Die Kontrolle umfasst alle Produktionsstufen von der Urproduktion bis zum Einzelhandel bzw. zur Gastronomie.

  • Amtliche Probenentnahme

    Im Salzlandkreis werden jährlich ca. 1000 Proben im Bereich der Lebensmittelüberwachung entnommen und zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt gebracht.

    Die Probennahme erfolgt risikoorientiert auf der Grundlage von Probenplänen der Länder, des Bundes und der EU, aber auch bei Verdachtsmomenten.

    Denn durch gezielte Laboruntersuchungen können Gefahren von Lebensmitteln, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakerzeugnissen ermittelt werden.

  • Überwachung von Rückrufen aufgrund möglicher Gesundheitsgefahren

    Wenn ein Lebensmittelunternehmer Grund zu der Annahme hat, dass ein von ihm hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit nicht entspricht, ruft er dieses vom Markt zurück und informiert die Verbraucher. Die Lebensmittelüberwachung erhält diese Meldungen über das Landesverwaltungsamt zeitnah, so dass die Lebensmittelkontrolleure insbesondere im Einzelhandel kontrollieren können, ob der Rückruf effektiv umgesetzt wurde und diese Produkte aus den Regalen entnommen wurden sowie ob die Verbraucherinformation den Kunden erreicht.

    Verbraucher können sich z.B. informieren über:

  • Mushroom consultant

    Im Salzlandkreis nehmen ehrenamtlich tätige Pilzberater die Beratung der Pilzsammler, möglichst nach telefonischer Absprache, wahr. Sie wirken ebenfalls bei der Aufklärung eventueller Pilzvergiftungen mit.

    Die nachstehenden Pilzberater des Salzlandkreises stehen der Bevölkerung zur Bestimmung selbst gesammelter Pilze zur Verfügung. Da sie keine Sprechstunden abhalten, wird eine telefonische Voranmeldung erbeten.

    Jens Dockhorn

    Karl-Liebknecht-Platz 7

    39444 Hecklingen

    +49 176 64269-555


    Florian Pietschker

    Töpferstraße 19

    OT Groß Rosenburg

    39240 Barby

    +49 172 8107809


    Berthold Randel

    Ilberstedter Str. 81

    06406 Bernburg (Saale)

    +49 3471 352775


    Rudolf Kutz

    Kurze Str. 6

    OT Nachterstedt

    06469 Stadt Seeland

    +49 3474 170843

     

    Horst Zimmermann

    Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 23

    06420 Könnern

    +49 34691 20606


    Dr. Dirk Fischer

    Am Kantorkamp 13

    06446 Gatersleben

    +49 162 9404276


  • Annahme von Verbraucherbeschwerden

    Wenn ein gekauftes Produkt nicht der Qualität oder Menge entspricht, die es laut Beschreibung haben sollte oder wenn es vorzeitig verdirbt, sollten Sie es zunächst in das Geschäft zurückbringen.

    Sollten Sie allerdings Folgendes feststellen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung.

    1. Ein gekauftes Produkt stellt eine Gesundheitsgefahr dar.
    2. Sie stellen häufiger lebensmittelrechtliche Mängel in einem Betrieb, einem Geschäft oder einer gastronomischen Einrichtung fest.

    Alle Hinweise und Beschwerden werden von uns vertraulich behandelt.

    In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass bei einer Produktbeschwerde die Lebensmittelüberwachung des Kaufortes zuständig ist.

    Welche Informationen sind bei einer Beschwerde hilfreich?

    • Um welches Lebensmittel handelt es sich und was steht auf der Verpackung? Am besten bewahren Sie die Verpackung für Rückfragen auf.
    • Bei loser Ware: Welche Angaben waren im Geschäft an der Ware angebracht?
    • Ist noch etwas von dem Lebensmittel übrig, das begutachtet und evtl. zur Untersuchung an ein amtliches Labor geschickt werden kann?
    • Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft? Bitte den Beleg uns vorlegen.
    • Unter welchen Bedingungen wurde es in der Verkaufsstätte angeboten (z. B. gekühlt)?
    • Wann wurde welcher Mangel festgestellt (z. B. abweichender Geruch oder Geschmack oder abweichendes Aussehen)?
    • Wie wurde das Lebensmittel zu Hause gelagert, wann wurde es geöffnet, wurde es gekühlt?


    Welche Informationen sind bei einem Eintritt von Gesundheitsschäden hilfreich?

    Wenn Gesundheitsschäden eingetreten sind, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Seine Diagnose ist unter Umständen wichtig für die Beurteilung, ob die Erkrankung tatsächlich durch den Verzehr des verdächtigten Lebensmittels verursacht worden sein könnte. Bei Einzelerkrankungen ist der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen einer Erkrankung und dem Verzehr eines bestimmten Lebensmittels meist sehr schwierig. Hilfreich sind folgende Angaben:

    • Welches Lebensmittel könnte der Auslöser der Erkrankung gewesen sein?
    • Wie viel Zeit ist zwischen dem Kauf und dem Verzehr des Lebensmittels vergangen?
    • Wie viel Zeit ist zwischen dem Verzehr des Lebensmittels und dem Auftreten der Beschwerden vergangen?
    • Welche Symptome sind aufgetreten?
    • Haben noch andere Personen das Lebensmittel gegessen? Sind diese auch erkrankt?
  • Informationen zu lebensmittelbedingten Infektionen

    Ein Verdacht einer lebensmittelbedingten Infektion oder Intoxikation wird dann formuliert, wenn mindestens 2 Personen in Zusammenhang mit demselben Lebensmittel erkranken. Die Aufklärung dieser Fälle erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Gesundheit.

    Die Ursachen von lebensmittelbedingten Erkrankungen sind vielfältig. Hier sind die Lebensmittelunternehmer auf jeder Stufe der Produktion in der Pflicht. Darüber hinaus kann auch der Verbraucher durch den richtigen Umgang mit insbesondere leicht verderblichen Lebensmitteln derartige Erkrankungen verhindern.

  • Lebensmittelrechtliche Beratung

    Wollen Sie ein Lebensmittelbetrieb eröffnen oder Lebensmittel verkaufen und sind sich unsicher im Bereich der lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen, können Sie sich gern an die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung wenden.

  • Informationen über Verstöße gemäß §40 Abs. 1a LFGB

    Der Salzlandkreis als für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständige Behörde ist verpflichtet, den Verbraucher bei gewissen Fällen gemäß § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu informieren.

    • lt. § 40 Abs. 1 a Nr. 1 LFGB festgelegte zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden oder
    • lt. § 40 Abs. 1 a Nr. 2 LFGB ein nicht zugelassener Stoff vorhanden ist, oder
    • lt. § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 € zu erwarten ist.
  • Überwachung von Vermarktungsnormen für Obst, Gemüse, Eier und Schlachtkörper sowie von in der EU geschützten Bezeichnungen

    In diesem Bereich werden Qualitätsparameter für Obst, Gemüse und Eier sowie für Schlachtkörper geprüft und bewertet. Hierzu erfolgen insbesondere Messungen und Beurteilungen gemäß rechtlicher Vorgaben im Abgleich mit der Kennzeichnung der Ware, z.B. Güte- und Gewichtsklassen der Eier oder Sortierung des Spargels.
    Im Bereich fertiger Erzeugnisse werden Lebensmittel mit nachfolgenden geschützten Bezeichnungen: „garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.)“, „geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.)“ und „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ auf ihre Identität ggf. bis zum Hersteller geprüft.

Help with accessibility

  • General

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