Was ist Ernährungsnotfallvorsorge?
Der Begriff „Ernährungsnotfallvorsorge“ umfasst alle vorbeugenden, vorbereitenden und ausführenden Maßnahmen zur Lösung von Problemen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln.
Die staatlichen Kompetenzen zur Durchführung der Ernährungsnotfallvorsorge ergeben sich aus dem Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise – Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG).
Im Salzlandkreis obliegt dem Fachdienst 31 die Vorsorgeplanung für den Fall einer Versorgungskrise, d. h. er übernimmt vorbereitende Aufgaben für den Krisenfall, und ist im Falle einer Versorgungskrise für die praktische Umsetzung der sich aus dem ESVG ergebenden gesetzlichen Vorgaben und der daraus resultierenden Maßnahmen verantwortlich.
In Deutschland sind wir in der glücklichen Lage nahezu uneingeschränkt Lebensmittel kaufen zu können. Über unsere Versorgung mit Lebensmitteln müssen wir uns keine allzu großen Gedanken machen, allenfalls darüber was in unserem Einkaufskorb landen soll. Mancherorts ist Einkaufen im Supermarkt sogar rund um die Uhr möglich.
Dennoch können Ereignisse eintreten, die dazu führen, dass Lebensmittel in nur eingeschränktem Umfang zu bekommen sind, es zu sogenannten Versorgungsengpässen kommt. Die Ursachen für einen solchen Versorgungsengpass können vielfältig sein. Hierzu zählen z.B.:
- Naturkatastrophen, wie starkes Hochwasser, starker Schneesturm oder Waldbrand
- Zusammenbruch der IT-Infrastruktur durch Cyberattacken
- Zusammenbruch kritischer Infrastrukturen, z. B. großflächiger Stromausfall
- schwere Unglücksfälle in großtechnischen Anlagen
- Pandemien
Teils können diese Großschadenslagen sehr kurzfristig eintreten, d.h. ohne eine lange Vorwarnzeit.
Nur selten treten Sie vor unserer eigenen Haustür auf. Aber was wenn doch?
Gewissheit zu haben, selbst gut auf einen Krisenfall vorbereitet zu sein, ist beruhigend und verschafft im Krisenfall auch Zeit. Sei es um das eigene Hab und Gut in Sicherheit zu bringen oder Familie, Freunden oder Nachbarn helfen zu können.
Gut beraten sind in einer solchen Situation Diejenigen, die zu Hause ihre „Vorratskammer“ gut gefüllt haben. Möglichst mit den Lebensmitteln, die man selbst am liebsten mag. Dies ermöglicht es einige Tage zu überbrücken ohne zum Supermarkt zu müssen. Denn es könnte durchaus sein, dass dieser nur sehr umständlich oder gar nicht zu erreichen ist, weil z.B. der Ort in dem man lebt durch Hochwasser von den Verkehrswegen abgeschnitten ist, oder der Supermarkt selbst betroffen ist und nicht geöffnet hat.
Hinweise zur Bevorratung von Nahrungsmitteln und Getränken finden Sie unter:
- Ernährungsvorsorge
- Essen und Trinken bevorraten - BBK
- Vorratskalkulator
- Vorratstabelle
- So können Lebensmittel gelagert werden
- So können Lebensmittel haltbar gemacht werden
Ein optimal gefüllter Lebensmittel- und Getränkevorrat sollte alle Familienmitglieder ca. 10 Tage versorgen können und sollte mit Blick auf die Haltbarkeit der verschiedenen Produkte regelmäßig umgewälzt werden.
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Für alle, die sich bisher noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, wie eine gute Vorbereitung für den Krisenfall aussieht, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ erstellt.
Diese Ratgeberbroschüre liegt in den Kreishäusern des Salzlandkreises aus oder kann online abgerufen werden unter:
Staatliche Bevorratung – kurz erklärt
Für den Fall, dass ein Versorgungsengpass über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben sollte, sorgt auch die Bundesrepublik Deutschland für ihre Bürger vor.
Dazu gehört, dass die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Daseinsvorsorge sogenannte Bundesreservelager unterhält und die Zivile Notfallreserve verwaltet. Im Krisenfall stehen diese umfangreichen Reserven jederzeit zur Verfügung.
Das Ziel der Ernährungssicherstellung und -vorsorge ist es, die Bevölkerung im Falle einer Versorgungskrise angemessen mit Nahrungsmitteln versorgen zu können.
Wie genau wird hier erklärt:
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