Happy family on summer walk
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Childcare facilities

Die Kinderbetreuung dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen soll die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden (gem. §1 des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt /KiFöG LSA).

Das Team Kinderbetreuungseinrichtungen ist Ihr Ansprechpartner für alle Angelegenheiten, die die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und bei Tagespflegepersonen im Salzlandkreis betreffen.

Des Weiteren liegt die planerische Gesamtverantwortung für Kindertageseinrichtungen beim Fachdienst Jugend und Familie.

So wird sichergestellt, dass ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Betreuungsplätzen im Landkreis vorgehalten wird. Getragen wird diese Aufgabe durch die pädagogische Fachberatung und verantwortungsvolle Fachaufsicht über diese Einrichtungen.

  • Die Arbeit orientiert sich dabei u.a. an der rechtlichen Grundlage

    • des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII),
    • des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA),
    • des KiTa- Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG),
    • des Bundeskinderschutzgesetzes (BkiSchG) sowie
    • der Tagespflegeverordnung (TagesPflVO).
  • Aufgaben / Funktionen der Fachaufsicht für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

    • die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Kinderförderungsgesetz von Sachsen – Anhalt,
    • Erteilen der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen,
    • die Erteilung und Änderung der Betriebserlaubnis,
    • die Gewährleistung einer ausreichenden Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte
    • die Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen,
    • die Beratung zu allen pädagogischen Inhalten und zum pädagogischen Konzept,
    • Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls
  • Aufgaben / Funktionen der Fachberatung

    • Beratung von Trägern, Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu pädagogischen Themen und Gesetzesgrundlagen (KiFöG, Bildungsprogramm "Bildung elementar")
    • Begleitung von Trägern, Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen in pädagogischen Prozessen (z.B. Konzeptionen, Qualitätsmanagement, Übergang KiTa-Schule, Personalmanagement)
    • Beratung von Eltern zur Erziehung, Betreuung und Bildung derer Kinder in Kindertageseinrichtungen
    • Projektbezogene Beratung und Begleitung von Kindertageseinrichtungen
    • Organisation von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Fachkräfte
    • Vernetzung zwischen Einrichtungen
    • Mitwirkung in unterschiedlichen Gremien der Kreisverwaltung
  • weitere Aufgabenfelder

    • Auswärtige Betreuung und Fremdbetreuung (gem. §12c KiFöG)
    • Anerkennung von Fach- und Hilfskräften in Kindertageseinrichtungen
    • Bearbeitung von Förderprogrammen: Informationsweitergabe an Träger, Antragsbearbeitung und -entscheidung, Auszahlung der Mittel einschließlich Verwendungsnachweisprüfung
    • Aktuelles Förderprogramm: Ganztagsausbau


KITA-Fachberatung

KITA-Kostenbeiträge

Unser Team ist Ansprechpartner für Familien im Salzlandkreis rund um das Thema Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung. Wir beraten Eltern und Sorgeberechtigte zu den gesetzlichen Regelungen nach § 90 Abs. 4 SGB VIII und prüfen Anträge auf ganze oder teilweise Übernahme von Kostenbeiträgen für den Besuch des Kindergartens und Hort.

Ziel unserer Arbeit ist es, Familien zu entlasten und sicherzustellen, dass alle Kinder unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern, Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung haben.

Unser Team berät Sie gern persönlich zu Ihren Fragen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

  • Die Übernahme gilt nicht automatisch, sondern nur nach Antragstellung.
  • Änderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse müssen mitgeteilt werden.

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