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Wahlen

Wahlen und Demokratie hängen eng zusammen. Ohne regelmäßige Wahlen gibt es keine Demokratie. Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit.

Das Wahlrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Wahlgrundsätze

 Wahlen sind in Deutschland allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim (Grundgesetz Artikel 38).

  • Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger wählen darf.
  • Unmittelbar heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen.
  • Frei bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf.
  • Gleich heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt.
  • Geheim bedeutet, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat - es sei denn, der Wählende gibt dies selbst bekannt.


Es wird zwischen aktivem und passivem Wahlrecht unterschieden:

  • Aktives Wahlrecht ist das Recht, an den Wahlen durch Stimmabgabe aktiv mitzuwirken.
  • Passives Wahlrecht (Wählbarkeit) bezeichnet das Recht einer Person, selbst gewählt werden zu können.

Übersicht bisheriger Wahlen

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