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Berufskraftfahrerqualifikation

Fahrer:innen, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr beruflich oder zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, haben einen Nachweis zur Grundqualifizierung und/oder Weiterbildung auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQV) vorzulegen.

Ab 23.05.2021 wird die Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95) nicht mehr im Führerschein eingetragen, sondern es erfolgt der Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer Karte.

Für die Ausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (letztere nicht älter als 30 Tage)
  • Lichtbild, entsprechend Anlage 8 Passverordnung
  • gültiger Führerschein

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird dem Antragsteller durch die Bundesdruckerei direkt übersandt.

Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    ⌥option
    ⌘command
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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

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