Klasse L | T
Klasse L
Fahrzeug: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16
Vorbesitz: keiner
Eingeschlossene Klassen: keine
Documents requis :
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Photographie papier conforme aux dispositions du règlement sur les passeports du 19 octobre 2007 - (pas de photos numériques)
- un certificat d'examen de la vue (datant de moins de deux ans)
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
- ggf. bereits vorhandener Führerschein
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Adresse de l'organisme de contrôle (par exemple TÜV ou DEKRA si la formation a lieu en dehors de la Saxe-Anhalt et communication du lieu de contrôle)
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.
Klasse T
Fahrzeug: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter:
- 16 (nur bis 40 km/h bbH);
- 18 (nur bis 60 km/h bbH)
Vorbesitz: keiner
Eingeschlossene Klassen: L
Documents requis :
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Photographie papier conforme aux dispositions du règlement sur les passeports du 19 octobre 2007 - (pas de photos numériques)
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
- ggf. bereits vorhandener Führerschein
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Adresse de l'organisme de contrôle (par exemple TÜV ou DEKRA si la formation a lieu en dehors de la Saxe-Anhalt et communication du lieu de contrôle)
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.
