Trabajo con jóvenes y trabajo social con jóvenes
Jugendarbeit
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen
Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
Die Jugendarbeit ist gesetzlich im § 11 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe geregelt.
Das Hauptziel der Angebote der Jugendarbeit ist die Förderung der Entwicklung junger Menschen durch Angebote, die an ihren Interessen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden. Jugendarbeit ist ein Feld des sozialen Lernens, in dem junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigt und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden sollen. Die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote sollen für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
Zu den Schwerpunkten in der Jugendarbeit gehören:
- die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
- die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- die internationale Jugendarbeit,
- die Kinder- und Jugenderholung und
- die Jugendberatung.
Anbieter der Jugendarbeit sind Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, andere Träger der Jugendarbeit und Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Jugendarbeit umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
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Jugendverbandsarbeit
Die Jugendverbandsarbeit ist gesetzlich im § 12 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe geregelt.
Laut Abs. 2 wird in den Jugendverbänden und Jugendgruppen die Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
Im Salzlandkreis werden die Verbände Kreisjugendfeuerwehr Salzlandkreis im Kreisfeuerwehrverband Salzlandkreis e.V. und die Kreissportjugend Salzland im Kreisportbund Salzland e.V. gefördert.
Anlagen
Zu den Formularen zur Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Salzlandkreis:
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Jugendsozialarbeit
Die Angebote der Jugendsozialarbeit des Fachdienstes Jugend und Familie richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige soweit sie das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die rechtliche Grundlage der Angebote und Projekte, welche soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen ausgleichen sowie die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration fördern, bildet der § 13 des SGB VIII.
Zu folgenden Projekten und Angeboten der Jugendsozialarbeit können Sie mehr bei uns erfahren:
- Jugendberufshilfe
- Trabajo social escolar
- Individuelle Einzelfallhilfe
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Juleica-Ausbildung beim Salzlandkreis
Jugendleiter/in-Card (Juleica)
Der Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises bietet in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Jugendleiter/in Card-Schulungen an. Dabei werden praxisnah und durch vielfältige Methoden, grundlegende Inhalte vermittelt, die für eine pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen unabdingbar sind. Für die Beantragung der Karte müssen neun Module absolviert werden. Sollte man bereits eine JuleiCa erworben haben und möchte diese nur verlängern, kann man eine Auswahl an Einzelmodulen selbst zusammenstellen. Insgesamt müssen zur Verlängerung der Karte 12 Stunden als Nachschulung nachgewiesen werden.
Die Jugendleiter/in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
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Ansprechpartner der Kreisvolkshochschule Salzlandkreis:
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