Klasse D
Klasse D1
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 (18 Jahre - Fahrer mit Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: keine
Documents requis :
- Carte d'identité ou passeport en cours de validité accompagné d'un certificat de résidence récent (datant de moins de 90 jours)
- Photographie papier conforme aux dispositions du règlement sur les passeports du 19 octobre 2007 - (pas de photos numériques)
- Certificat de bonne conduite conformément au § 30 de la loi fédérale sur le registre central (BZRG) (à demander à l'autorité compétente en matière de déclaration et à envoyer directement au Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde à 06400 Bernburg (Saale) Le certificat de bonne conduite ne doit pas dater de plus de 3 mois au moment de la demande.
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV - nicht älter als Jahr
- Attestation de participation à une formation aux premiers secours
- ggf. vorhandener Führerschein
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Adresse de l'organisme de contrôle (par exemple TÜV ou DEKRA si la formation a lieu en dehors de la Saxe-Anhalt et communication du lieu de contrôle)
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
- Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen.
In den Gutachten selbst müssen
- der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
- die eingesetzten Testverfahren und
- die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.
Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).
Klasse D1E
Fahrzeug: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 (18 Jahre - Fahrer mit Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: keine
Documents requis :
- Carte d'identité ou passeport en cours de validité accompagné d'un certificat de résidence récent (datant de moins de 90 jours)
- Photographie papier conforme aux dispositions du règlement sur les passeports du 19 octobre 2007 - (pas de photos numériques)
- Certificat de bonne conduite conformément au § 30 de la loi fédérale sur le registre central (BZRG) (à demander à l'autorité compétente en matière de déclaration et à envoyer directement au Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde à 06400 Bernburg (Saale) Le certificat de bonne conduite ne doit pas dater de plus de 3 mois au moment de la demande.
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV - nicht älter als Jahr
- Attestation de participation à une formation aux premiers secours
- ggf. vorhandenen Führerschein
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Adresse de l'organisme de contrôle (par exemple TÜV ou DEKRA si la formation a lieu en dehors de la Saxe-Anhalt et communication du lieu de contrôle)
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
- Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen.
In den Gutachten selbst müssen
- der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
- die eingesetzten Testverfahren und
- die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.
Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).
Klasse D
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 24 (Ausnahme 18, 20, 21 oder 23 Altersgrenze nach Vorgabe BKrFQG)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: D1
Documents requis :
- Carte d'identité ou passeport en cours de validité accompagné d'un certificat de résidence récent (datant de moins de 90 jours)
- Photographie papier conforme aux dispositions du règlement sur les passeports du 19 octobre 2007 - (pas de photos numériques)
- Certificat de bonne conduite conformément au § 30 de la loi fédérale sur le registre central (BZRG) (à demander à l'autorité compétente en matière de déclaration et à envoyer directement au Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde à 06400 Bernburg (Saale) Le certificat de bonne conduite ne doit pas dater de plus de 3 mois au moment de la demande.
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV - nicht älter als Jahr
- Attestation de participation à une formation aux premiers secours
- ggf. vorhandenen Führerschein
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Adresse de l'organisme de contrôle (par exemple TÜV ou DEKRA si la formation a lieu en dehors de la Saxe-Anhalt et communication du lieu de contrôle)
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
- Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen.
In den Gutachten selbst müssen
- der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
- die eingesetzten Testverfahren und
- die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.
Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).
Klasse DE
Fahrzeug: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 24 (Ausnahme 18, 20, 21 oder 23 Altersgrenze nach Vorgabe BKrFQG)
Vorbesitz: D
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE sowie C1E bei Besitz von C1
Documents requis :
- Carte d'identité ou passeport en cours de validité accompagné d'un certificat de résidence récent (datant de moins de 90 jours)
- Photographie papier conforme aux dispositions du règlement sur les passeports du 19 octobre 2007 - (pas de photos numériques)
- Certificat de bonne conduite conformément au § 30 de la loi fédérale sur le registre central (BZRG) (à demander à l'autorité compétente en matière de déclaration et à envoyer directement au Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde à 06400 Bernburg (Saale) Le certificat de bonne conduite ne doit pas dater de plus de 3 mois au moment de la demande.
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV - nicht älter als Jahr
- Attestation de participation à une formation aux premiers secours
- ggf. vorhandenen Führerschein
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Adresse de l'organisme de contrôle (par exemple TÜV ou DEKRA si la formation a lieu en dehors de la Saxe-Anhalt et communication du lieu de contrôle)
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
- Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen.
In den Gutachten selbst müssen
- der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
- die eingesetzten Testverfahren und
- die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.
Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).
