Protection contre l'incendie & protection du patrimoine
Untere Denkmalschutzbehörde
- Bearbeitung von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisanträgen
- Zustands- und Baumaßnahmenkontrollen von Kulturdenkmalen
- Zustimmung von Bauanträgen
- verwaltungstechnische Zuarbeiten für Landesförderungen und andere Programme
- Beratung der Bürger, Kommunen und Planer zu allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Mitwirkung in förmlichen Planungsverfahren
- Treffen von Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen auf geschichtlichem, künstlerischem, wissenschaftlichem und technischem Gebiet
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz
- Prüfung und Bestätigung der Fördermittelanträge, deren Verwendungsnachweise und Steuerbescheinigungen
Vorbeugender Brandschutz
- Durchführung der Brandsicherheitsschauen gemäß BrSchG § 3(4) und BrSchG § 19 in Verbindung mit der Verordnung über die Brandsicherheitsschau in Objekten innerhalb des Landkreises zum Schutz vor den von Bränden und Explosionen ausgehenden Gefahren für Personen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt.
- Erfassung, Gegenüberstellung und Wertung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
- Planung von Maßnahmen, die die Ausbreitung von Bränden verhindern sowie die wirksame Brandbekämpfung gewährleisten.
- Feststellung von Brand verursachenden und anderen brandschutztechnischen Mängeln sowie die Anordnung und Überwachung ihrer Behebung.
- Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz, dem Bauordnungsamt, den Polizeibehörden, Bezirksschornsteinfegermeister und mit anderen Behörden der Gefahrenabwehr.
- Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren durch Prüfung von Projekten und Fertigung von Stellungnahmen zum bautechnischen Brandschutz sowie Teilnahme an Bauabnahmen.
- Kontrolle über ordnungsgemäße Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Kreiseinsatzleitstelle des Salzlandkreises entsprechend der Forderungen in Baugenehmigungen.
