Die Tierarzneimittelüberwachung konzentriert sich auf die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren. Schwerpunkt stellt die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermast dar. Hierzu werden in den Betrieben zielgerichtete Kontrollen durchgeführt. Tierhaltungsbetriebe, die durchschnittlich mehr als 20 zur Mast bestimmte Rinder, 250 zur Mast bestimmte Schweine, 1.000 Mastputen oder 10.000 Masthühner halten, sind verpflichtet, Daten zu Antibiotikagaben in die Antbiotikadatenbank, aus der halbjährlich ein Therapiehäufigkeitsindex auf einzelbetrieblicher Basis errechnet wird, einzugeben. Daraus ergeben sich ggf. Maßnahmen für den Betrieb, die durch die Veterinärbehörde zu überwachen sind.
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