Inscripción internacional
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Bei EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen bzw. eines in Anlage 11 FeV aufgeführten Staates der Klassen
- A, A1, B, BE, M, L, T, S
- C, CE, C1, C1E
- D, DE, D1, D1E
Umschreibung einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis bzw. Fahrerlaubnis eines in Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführten Staates
- Documento de identidad o pasaporte válido con certificado de empadronamiento actual (con una antigüedad máxima de 90 días).
- Fotografía en papel que cumpla con las disposiciones del Reglamento sobre pasaportes de 19 de octubre de 2007 (no se admiten fotografías digitales).
- Ausländischen Führerschein (ist bei Antragstellung vorzulegen und bei der
- Aushändigung des deutschen Führerscheines abzugeben)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
La solicitud solo puede presentarse en la autoridad competente en materia de permisos de conducción.
Los permisos de conducir también pueden expedirse en las oficinas de atención al ciudadano del distrito de Salzland.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen A | A1 | B | BE | M | L | T | S (Nicht-EU-Führerschein)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Fotografía en papel que cumpla con las disposiciones del Reglamento sobre pasaportes de 19 de octubre de 2007 (no se admiten fotografías digitales).
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Ausländischen Führerschein (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
- Anschrift der auszubildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen C | CE | C1 | C1E (Nicht-EU-Führerschein)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Fotografía en papel que cumpla con las disposiciones del Reglamento sobre pasaportes de 19 de octubre de 2007 (no se admiten fotografías digitales).
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV - nicht älter als ein Jahr
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Ausländischen Führerschein (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
- Anschrift der auszubildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort
Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen D | DE | D1 | D1E (Nicht-EU-Führerschein)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Fotografía en papel que cumpla con las disposiciones del Reglamento sobre pasaportes de 19 de octubre de 2007 (no se admiten fotografías digitales).
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV - nicht älter als ein Jahr
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Ausländischen Führerschein (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
- Anschrift der auszubildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
Antragsbearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.
