50 Sozialamt (örtlicher Träger)

| Amtsleiterin: | Christa Steingrüber | |
| Telefon: | 03471 324-479 | |
| Fax: | 03471 324-350 | |
| E-Mail: |
|
Regionalstelle | Telefon | Aufgaben |
|---|---|---|
03471 324-479 | Hilfe zum Lebensunterhalt/ | |
03471 324-142 | Hilfe zum Lebensunterhalt/ | |
03928 780-504 | Hilfe zum Lebensunterhalt/ |
Allgemeine Informationen
Sozialhilfe tritt ein, wenn
- der Hilfesuchende sich nicht selbst helfen kann, durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens bzw. Vermögens
- der Hilfesuchende die erforderliche Hilfe nicht durch Dritte erhalten kann oder von Angehörigen bzw. Trägern anderer Sozialleistungen
Beratung und Antragstellung erfolgt in den Regionalstellen des Sozialamtes des Salzlandkreises
Anträge sind in den Bürgerbüros erhältlich
Hilfe zum Lebensunterhalt
tritt ein, wenn keine Ansprüche bei anderen Sozialleistungsträger bestehen bzw. wenn deren Leistungen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen
- für Personen bis zum 65. Lebensjahr, wenn diese nur zeitweise erwerbsunfähig sind
- für Personen bis 15 Jahre, wenn diese nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben
- für Personen von 16 bis 18 Jahren, wenn diese selbst erwerbsunfähig sind und nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
tritt ein, wenn keine Ansprüche bei anderen Sozialleistungsträger bestehen bzw. wenn deren Leistungen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen
- für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres
Hilfe zur Gesundheit
tritt ein für Personen, die nicht krankenversichert sind
- Übernahme der Leistungen der Krankenbehandlung
- vorbeugende Gesundheitshilfe
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- für Personen, bei denen besonderer Lebensumstände mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind
Hilfe in anderen Lebenslagen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- Altenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege
- gesonderte Beratung und Betreuung für Personen nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Wohngeld/Wohnungsbauförderung
- Gewährung von Mietzuschuss oder Lastenzuschuss
- Wohnberechtigungscheine
- Freistellung von Wohnraum von der Belegungsbindung
Unterhaltssicherungsgesetz
- Leistungen für Wehrdienst-/Zivildienstleistende und deren Familienangehörige
- Mietbeihilfe
- Verdienstausfallentschädigung
Versicherungsamt
- Beratung in Sozialversicherungsangelegenheiten
- Annahme und Weiterleitung von Anträgen zur Rentenversicherung
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ)
- Annahme und Weiterleitung der Anträge auf Befreiung von Gebühren für Rundfunk und Fernsehen
Zweites SED - Unrechtsbereinigungsgesetz
- Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz



