Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz
[08.10.2009] Mitteilung des Ordnungsamtes
Nach der Jugendschutzkontrolle in einer Egelner Diskothek im April dieses Jahres (wir berichteten) sind nun Bußgeldbescheide gegen die Betreiber erlassen wurden. „Nach Abschluss der Ermittlungen konnten wir in zehn Fällen nachweisen, dass sich Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren unberechtigt in der Diskothek aufhielten“, berichtet Christiane von Wagner, Amtsleiterin des Ordnungsamtes des Salzlandkreises.
„Den Betreibern sind in den vergangenen Wochen die entsprechenden Bescheide zugestellt wurden – Rechtsmittel wurden nicht eingelegt, sodass die Geldbußen in Höhe von jeweils 2.000 Euro rechtskräftig geworden sind, “ so von Wagner weiter.
Zwischenzeitlich hat die Diskothek Maßnahmen getroffen, um zukünftig die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. So finden nun zum Beispiel intensivere Einlasskontrollen statt.
Das jüngst verhängte Bußgeld ist nicht das erste Verfahren des Salzlandkreises gegen Diskothekenbetreiber in der jüngsten Vergangenheit. Im Januar verhängte das Ordnungsamt gegen eine Diskothekenbetreiberin aus Westdorf 300,- Euro Bußgeld, nachdem im Rahmen eines Polizeieinsatzes ein 15-jährires Mädchen nach Mitternacht in der Diskothek angetroffen wurde.



