Beratungsstelle "Bildungsprämie" an der Kreisvolkshochschule ab 1. September
[03.08.2009] Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung von Erwerbstätigen
Ab 01.09.2009 wird die Beratungsstelle „Bildungsprämie“ an der KVHS des Salzlandkreises ihre Arbeit aufnehmen. Ziel ist die Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der „Bildungsprämie“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – gefördert aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.
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Dieses Programm dient der Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung von Erwerbstätigen. Die Förderung kann in Form eines Prämiengutscheines (einkommensabhängig) und eines Spargutscheines (nicht einkommensabhängig) erfolgen. Beide Dokumente erhält der Ratsuchende zum Abschluss eines Beratungsgespräches in der Beratungsstelle. Im Verlaufe dieses Beratungsgespräches wird ein Weiterbildungsziel definiert (z. B. Erwerb des Ausbildereignungsscheins, Befähigung zur Stationsleitung, modulare Bausteinfortbildungen u. a. berufliche Weiterbildungen) und mindestens 3 mögliche Anbieter für diese Qualifizierung genannt – beides festgehalten im Beratungsprotokoll.
Bildungsanbieter, die geeignete berufliche Fortbildungen anbieten und durchführen und interessiert sind, in die die persönliche Beratung der förderfähigen Personen unterstützende Datenbank aufgenommen zu werden, können sich mit der KVHS Salzlandkreis in Verbindung setzen.
Wer kann einen Prämiengutschein und/oder einen Spargutschein erhalten und wofür kann man ihn einsetzen?
Grundsätzliche Regelungen hierfür finden sich in den „Richtlinien zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen“ im Rahmen der „Bildungsprämie“.
Jeder Interessierte kontaktiert zunächst die Beratungsstelle bei der KVHS Salzlandkreis. Dort werden seine persönlichen Fördervoraussetzungen geprüft.
Für einen Prämiengutschein muss man erwerbstätig sein, auch als Selbstständiger, mithelfendes Familienmitglied, auch mit aufstockenden Leistungen, als geringfügig Beschäftigter, als Berufrückkehrer oder Beschäftigter im Mutterschutz oder Elternzeit. Hier gilt als Einkommensgrenze 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (oder 40 000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Den Spargutschein kann der gleiche Personenkreis bekommen, ohne Einkommensgrenzen.
Einsetzen kann man diese Gutscheine bei anerkannten Weiterbildungsanbietern für Bildungsmaßnahmen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen, auf das Fortkommen im ausgeübten Beruf, auf einen Berufswechsel oder auf den Erhalt bzw. die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit abzielen.
Wie hoch ist die Förderung für jeden Einzelnen?
Bei Erfüllung der Voraussetzungen beträgt die Förderung pro Jahr und Person 50 % der anfallenden Kosten, maximal jedoch 154 Euro.
Die Förderhöhe für den Spargutschein ist die gleiche, hier muss allerdings ein Ansparguthaben entsprechend dem Vermögensbildungsgesetz vorhanden sein.
Für den Erhalt beider Gutscheine ist ein zu protokollierendes Beratungsgespräch in der KVHS Salzlandkreis Voraussetzung. Dafür wenden Sie sich bitte in der KVHS Salzlandkreis an Frau Forisch oder Herrn Junghans, beide telefonisch erreichbar unter 03473 92030.
Weiterführender Link: www.bildungspraemie.info






