Ehrenamtliche Richter gesucht!
[23.06.2009] Bewerbungen bitte bis 30.08.2009 an den Salzlandkreis
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen des Verwaltungsgerichtes Magdeburg endet am 08.02.2010. Derzeit wird vom Salzlandkreis für die neue Amtsperiode eine Vorschlagsliste erstellt, in die mindestens 42 Personen aufzunehmen sind.
Wenn Sie interessiert sind, in diese Vorschlagsliste mit aufgenommen zu werden,
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
• das 25. Lebensjahr vollendet und
• Ihren Wohnsitz innerhalb des Salzlandkreises haben,
melden Sie sich bitte bis zum 30.08.2009 beim Salzlandkreis, Hauptamt, Herrn Pluntke, Telefon
03471 324-619 oder senden eine schriftliche Bewerbung mit Ihrem Namen, Geburtsort,Geburtstag und Beruf an folgende Anschrift:Salzlandkreis
Hauptamt, Herr Pluntke
06400 Bernburg (Saale).Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Zu ehrenamtlichen Richtern können gem. § 22 Verwaltungsgerichtsordnung nicht berufen werden:
Mitglieder des Bundestages, des europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind gem. § 21 Verwaltungsgerichtsordnung im übrigen ausgeschlossen:
1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind,
2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
3. Personen, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind
4. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.Ferner sollte kein Bewerber bei Beginn der Wahlperiode das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben.



