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Jugendschutzkontrollen im Raum Schönebeck (Elbe)


[08.07.2010]  Mitteilung des Ordnungsamtes


 

Im Rahmen von Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden in dieser Woche Geschäfte im Raum Schönebeck aufgesucht. Überwiegend wurden erfreulicher Weise keine Verstöße festgestellt.

In drei Fällen waren die erforderlichen Aushänge in den Geschäften nicht vorhanden. Gegen die Inhaber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In weiteren drei Fällen wurden mündliche Verwarnungen ausgesprochen, weil die erforderlichen Aushänge veraltet waren.

Hintergrund:
Gemäß § 3 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes müssen Veranstalter und Gewerbetreibende die für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen.

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