Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz in Aschersleben
[10.03.2010] Ordnungsamt und Polizei deckten Verstöße auf
Das Ordnungsamt des Salzlandkreises hat am vergangenen Freitag die Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz fortgesetzt. In Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier Salzlandkreis kontrollierten die Mitarbeiter eine Gaststätte in Aschersleben. Hier war im Vorfeld bekannt geworden, dass sich dort Jugendliche nach 24 Uhr aufhalten und auch in nicht unerheblichen Mengen Alkohol konsumieren sollen.
Im Rahmen der Kontrolle wurden schließlich 13 Minderjährige (1 x 15 Jahre, 7 x 16 Jahre und 5 x 17 Jahre) festgestellt, die sich entgegen dem Jugendschutzgesetz nach 24 Uhr in der Gaststätte aufhielten. Die angetroffenen Jugendlichen wiesen teilweise erhebliche Atemalkoholkonzentrationen auf. So wurden vier 17-Jährige mit 1,90; 1,89; 1,71 und 1,19 Promille festgestellt. Außerdem wiesen drei 16-Jährige Atemalkoholkonzentrationen von 0,90; 0,80 und 0,74 Promille auf.
Die Minderjährigen wurden durch die Polizei zum Revierkommissariat Aschersleben verbracht und dort den Eltern übergeben. Gegen den Betreiber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz eingeleitet. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Es droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

