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Kontrollen des Ordnungsamtes im Raum Alsleben und Könnern


[03.02.2010]      Jugendschutzgesetz muss ausgehängt werden


 

Bei stichprobenartigen Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden in der vergangenen Woche zehn Verkaufsstellen und eine Spielhalle im Raum Könnern und Alsleben durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes aufgesucht.

Die Spielhalle und fünf Verkaufseinrichtungen wiesen keine Beanstandungen auf.

Gegen die Inhaber von vier Verkaufsstellen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, weil hier die erforderlichen Aushänge nach dem Jugendschutzgesetz nicht vorhanden waren.

In zwei weiteren Fällen wurden Verwarnungen ausgesprochen, weil die Aushänge teilweise verdeckt und damit schwer lesbar waren.

Die Kontrollen werden fortgesetzt.

Hintergrund:

Gemäß § 3 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes müssen Gewerbetreibende die für ihre Betriebsstätte geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen. Der Bußgeldkatalog zum Jugendschutzgesetz sieht bei Nichtbeachtung Geldbußen in Höhe von 150,- Euro vor.

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